Onlineglücksspiel war in Deutschland grundsätzlich bis zum 01.07.2021 nach § 284 StGB, § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag gesetzlich illegal. Bis auf sehr wenige Ausnahmen haben Online Casinos ihren Dienst in Deutschland somit verbotenerweise angeboten und betrieben. Dadurch haben nach Auffassung unterschiedlichster Landgerichte und Oberlandesgerichte betroffene Spieler einen Anspruch auf die Rückforderung Ihrer erlittenen Verluste.

Etwaige Rückzahlungsansprüche können sowohl gegen die Betreiber des Onlinecasinos als auch gegen mitwirkende Banken oder Zahlungsdienstleister bestehen.

Auch wenn Casinoanbieter mit europäischen Lizenzen, wie zum Beispiel auf Malta oder Gibraltar, ausgestattet waren, war das Anbieten von Online-Glücksspiel in Deutschland verboten. Solche Glücksspiel-Lizenzen sind in Deutschland ungültig. Illegal war das Glücksspiel auch dann, wenn ein Casinoanbieter in einem bestimmten Bundesland (etwa Schleswig-Holstein) eine Zulassung erhalten hatte, Online-Spieler die Zahlung jedoch von einem anderen Bundesland aus unternommen haben. Es ist festzustellen, dass beinahe alle Online Casinos auf dem deutschen Markt bis zum 01.07.2021 illegal waren.

Die Rechtslage für geschädigte Spieler ist derzeit sehr gut: Bislang ist bereits eine Vielzahl von Urteilen gegen betroffene Online-Casinos ergangen. Beispielsweise hat mit Urteil vom 12.01.2022 das Landgericht Hamburg (319 O 85/21) ein Online-Casino verurteilt, an den betroffenen Spieler 61.618,45 € zurückzuzahlen. Weitere Urteile zu Gunsten betroffner Spieler sind bereits durch die Landgerichte Gießen, München I, Aachen, Köln, Bochum, Bielefeld, Konstanz und Mönchengladbach ergangen. Hier wurden Betreiber von Online Casinos zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt. Viele weitere Gerichte haben sich dem angeschlossen.

Gegen das Urteil des Landgerichts Gießen hatte der Casinobetreiber beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main Berufung eingelegt. Erfreulicherweise hat das Oberlandesgericht das Urteil erster Instanz zugunsten des betroffenen Spielers bestätigt, und darauf hingewiesen, dass es die Berufung des Casino-Betreibers zurückzuweisen werde (Hinweisbeschluss vom 08.04.2022, Az. 23 U 55/21). Der Casinobetreiber hat zwischenzeitlich die Berufung zurückgenommen, so dass das Urteil des Landgerichts Gießen nun rechtskräftig ist.

Ähnliche Entscheidungen zweiter Instanz zu Gunsten betroffener Spieler sind seitens des Oberlandesgerichts München (Hinweisbeschluss vom 24.11.2021, Az. 5 U 549/21), des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG Braunschweig, Beschl. v. 03.12.2021, Az. 8 W 20/21) sowie in einem Verfahren bezüglich der Gewährung von Prozesskostenhilfe seitens des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 12. November 2021, Az. 12 W 13/21) ergangen.

Betroffene Spieler haben insoweit sehr gute Aussichten, Ihre Verluste von den Anbietern illegaler Online-Casinos zurückzuholen.

Sollten auch Sie betroffen sein, so sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.