Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei beraten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.
Wir decken in Kooperation mit unseren Netwerkpartnern alle Bereiche des Gesellschaftsrechts ab. Zu unseren Schwerpunkten zählt die Errichtung von Personen- und Kapitlagesellschaften nebst individueller Vertragsgestaltung. Dabei betreuen wir unsere Mandanten über eine gezielte Bedardsanalyse bis hin zur maßgeschneiderten vertraglichen Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen und der Eintragung der Gesellschaft in das jeweilige Register.
Auch nach der Gründung begleiten wir unsere Mandanten bei sämtlichen gesellschaftrechtlichen Fragestellungen, etwa zu Kapitalerhöhungen, Ausgabe von Gesellschafterdarlehen, Gesellschafterversammlungen und gerichtsfesten Beschlussfassungen.
Ferner bieten wir eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung von Gesellschaftern im Rahmen von Streitigkeiten innerhalb des Kreises der Gesellschafter. Wir beraten Unternehmensinhaber und Anteilseigner von Personen- und Kapitlagesellschaften zu ihren Rechten und Pflichten als Gesellschafter. Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten bezüglich ihrer Stimmrechte, der Gewinnverteilung oder auch etwaiger Wettbewerbsverbote.
Im Gesellschafterstreit vertreten wir unsere Mandanten mit unserer jahrelangen Erfahrung sowie unserem strategischem Know-How und setzen Interessen durch einvernehmliche Lösungen oder gezielte Eskaltion durch.