In einem durch unsere Kanzlei angestrebten verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2023 entschieden, dass die von uns vertretene Klägerin, die ihr gewährten Corona Soforthilfen nicht zurückzuzahlen hatte. Dem entsprechend hat das Verwaltungsgericht Hamburg die zu Grunde liegenden Bescheide der IFB (Hamburgische Investitions- und Förderbank) aufgehoben.
Dieses Verfahren bildet den wesentlichen Maßstab für entsprechende Folgeverfahren, welche vor dem Verwaltungsgericht Hamburg anhängig sind.
Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung des Urteils im Wesentlichen ausgeführt, dass bei seitens der IFB widerrufenen Bewilligungsbescheiden maßgeblich auf den Grund des Widerrufs abzustellen ist. Hier lag, wie in der regelmäßig in gleichgelagerten Fällen, ein Widerruf wegen Zweckverfehlung nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HmbVwVfG vor. Für die Beurteilung der Einhaltung der Zweckbestimmung bei der Verwendung von Fördermitteln sei der im Zuwendungsbescheid ausgewiesene Zuwendungszweck maßgebend. In dem fraglichen Bewilligungsbescheid wurde unter der Überschrift „Zuwendungszweck“ ausgeführt, dass der Zuschuss zur Überwindung einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. eines Liquiditätsengpasses gewährt wird, die durch die Corona-Krise nach dem 11. März 2020 entstanden ist. Abzustellen ist insoweit nach Auffassung des Gerichts auf den objektiven Empfängerhorizont und nicht auf die von der IFB stetig ins Feld geführte Verwaltungspraxis. Denn bei einem Widerruf wegen Zweckverfehlung ist eine Auslegung, die sich allein an der Verwaltungspraxis orientiert, unzulässig.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es durchaus lohnenswert sein kann, Widerrufsbescheide der IFB rechtlich überprüfen zu lassen.
Wir beraten Sie dazu gern.
Es berichtete dazu auch die Handelskammer Hamburg unter:
https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/recht-unternehmensfuehrung/corona-rueckforderung-5879746